Studienaufenthalt mit ERASMUS+

Das Erasmus+ Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil Ihres Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren. Nutzen Sie die Vorteile des Erasmus+ Programms, um an Partneruniversitäten in Europa neue akademische Perspektiven zu entdecken und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Erleben Sie interkulturellen Austausch und entwickeln Sie sich in einem neuen Umfeld weiter.

Planung

Beachten Sie vor Ihrer Bewerbung, dass es sich bei den meisten Partneruniversitäten (besonders in Großbritannien/Irland) um Ganzjahresplätze handelt. Die Dauer des Aufenthalts ist also vertraglich auf ein ganzes Jahr festgelegt und eine Verkürzung des Aufenthalts ausdrücklich nicht vorgesehen! Überprüfen Sie daher, ob Sie über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen, um Ihren Aufenthalt im Ausland in voller Länge finanziell bewältigen zu können. Sie sollten zudem sicherstellen, dass Ihr Job oder andere berufliche Verpflichtungen es Ihnen ermöglichen, für ein ganzes Jahr ins Ausland zu gehen. Außerdem sollten Sie sich sicher sein, dass die Dauer und der Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts in Ihren Studienplan passen. Informieren Sie sich also auch im Vorhinein darüber, wie das Auslandssemester in Ihre Studienleistungen integriert werden kann.

Bitte beachten Sie zudem, dass nicht alle Gastuniversitäten Master- oder Promotionsstudierende aufnehmen. Überprüfen Sie also vor der Bewerbung, ob Ihre Wunschuniversität(en) zu Ihrer Studienphase passen.

Falls ein ganzjähriger Erasmus-Aufenthalt für Sie aus einem der genannten Gründe nicht infrage kommt, gibt es stattdessen die Möglichkeit eines Erasmus-Praktikums. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Career Service.

Um sich für einen ERASMUS+ Studienaufenthalt bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind an der LMU für einen Vollzeitstudiengang immatrikuliert.
  • Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) müssen Sie mindestens zwei Fachsemester Anglistik studiert haben.
  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Erasmus-Bewerbung über ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer Gastuniversität.
  • Pro Semester müssen Sie an der Gastuniversität als Voraussetzung für das Erasmus+ Stipendium mindestens Leistungen im Wert von 10 ECTS erbringen.
  • Bitte beachten Sie, dass nicht alle Gastuniversitäten Master- oder Promotionsstudierende aufnehmen. Überprüfen Sie also vor der Bewerbung, ob Ihre Wunschuniversität(en) zu Ihrer Studienphase passen

Akademisches Jahr in Großbritannien/Irland

Studierende absolvieren ihren Auslandsaufenthalt in der Regel von September bis Mai. Eine Verlängerung des Aufenthalts bis zum Ende des dritten Terms ist möglich, sofern vor Ort interessante Kurse angeboten werden und die zuständigen Ansprechpersonen dies genehmigen. Die finanzielle Förderung erfolgt je nach Universität für einen Zeitraum von 9 bis 10 Monaten.

Nur in Ausnahmefällen* ist es möglich, nur ein Semester in Großbritannien zu studieren, die Regel ist ein ganzes (akademisches) Jahr. Begründung hierfür ist, dass eine Aufenthaltsdauer gewählt werden muss, die der Länge nach unserem Semester (= 14 SWS) entspricht und in der es möglich ist, die Kurse abzuschließen und die Abschlussprüfungen abzulegen. Dies ist in der Regel innerhalb nur eines Trimesters nicht möglich. Im Zweifelsfall wird Bewerbungen auf ein ganzes akademisches Jahr Vorrang gegeben. Achten Sie daher auch unbedingt beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung darauf, in den entsprechenden Dokumenten (v. a. Deckblatt und Online-Bewerbungsbogen) den richtigen Zeitraum für Ihren gewünschten Aufenthalt anzugeben.

*Zu den Ausnahmen zählen z.B. chronische Krankheiten, die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder minderjährigen Kindern, usw.

Partneruniversitäten

Es bestehen Kooperationen zwischen der Anglistik und folgenden Universitäten:

LandStadtUniversitätNiveauDauer1
CHFreiburgUniversité de FribourgFS10 Monate
CZBrnoMasarykova Univerzita v BrneFS10 Monate
ESAlcaláUniversidad de AlcaláF10 Monate
ESCórdobaUniversidad de CórdobaF5 Monate
FRCaenUniversité de Caen NormandieFS10 Monate
FRLilleUniversité Catholique de LilleF5 Monate
GRAthenEthniko Kai Kapodistriako Panepistimio AthinonFST10 Monate
HUBudapest**Eötvös Loránd TudományegyetemFS5 Monate
ITFlorenzUniversità degli Studi di FirenzeFST11 Monate
PLKrakauUniwersytet JagielloñskiFST5 Monate
PLPoznanUniwersytet Im. Adama MickiewiczaFST9 Monate
SKBratislavaUniverzita Komenskeho v BratislaveFS5 Monate
GBBirminghamUniversity of BirminghamF10 Monate
GBCoventryUniversity of WarwickF(S)9 Monate
GBExeterUniversity of ExeterF10 Monate
GBLeicesterUniversity of Leicester (nur LA Engl./Geschichte)F(S)10 Monate
GBLondonBirkbeck College – University of LondonFS9 Monate
GBLondonRoyal Holloway – University of LondonF10 Monate
GBNorwichUniversity of East AngliaF5 Monate
IEDublinUniversity College DublinF(S)10 Monate
IEGalwayUniversity of GalwayF10 Monate
IEMaynoothMaynooth UniversityFS10 Monate

F = Bachelor-Niveau 2
S = Master-Niveau / Postgraduate; (S) = Master-Studierende werden akzeptiert, mitunter stehen jedoch nur Undergraduate-Kurse zur Wahl
T = Doktorand-/innen-Niveau

5 Monate = Halbjahresplatz
9/10/11 Monate = Ganzjahresplatz

** Vertrag bislang noch nicht vollständig abgeschlossen

1 Dies ist die vertraglich vorgesehene Dauer des Auslandsaufenthalts.
2 Einteilung vom Lehramtsstudierenden in das BA/MA-System: LA bis 5. Fachsemester als BA, höher als MA. Die Bewerbung auf BA-Plätze ist aber auch für höhere LA-Fachsemester zulässig.

Erfahrungsberichte

Auf der folgenden Webseite finden Sie eine Suchmaschine, die Ihnen eine Übersicht über alle Austauschmöglichkeiten im Rahmen des Erasmus+, sowie des LMUexchange Austauschprogramms ermöglicht. Suchen Sie einfach nach den Standorten und Institutionen, die Sie interessieren, und sehen Sie dort entsprechende Erfahrungsberichte von anderen Studierenden ein: https://lmu.adv-pub.moveon4.de/home-page-2558/

Hinweis zum Brexit: Austausch-Aufenthalte im UK ab 2023/24

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat den Rahmen für den Studierendenaustausch verändert. Obwohl das Land nun nicht mehr als Programmland, sondern als Partnerland am Erasmus+-Programm teilnimmt, pflegt die LMU weiterhin zahlreiche Kooperationen mit britischen Universitäten. Auf Basis neuer Abkommen können LMU-Studierende nach wie vor ein Studiensemester oder -jahr an einer britischen Partnerhochschule absolvieren, ohne dabei Studiengebühren entrichten zu müssen.

"In der neuen Generation des Erasmus+ Programms ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Erasmus+ Programmland, sondern Partnerland […]:

  • Wir unterzeichnen neue bilaterale Abkommen mit den Partneruniversitäten, so dass der studiengebührenfreie Austausch fortgesetzt werden kann.
  • Studierende, die länger als sechs Monate in Großbritannien bleiben, müssen jetzt ein Visum beantragen. Dies ist mit gewissen Kosten verbunden (363 GBP Visagebühren + 470 GBP für die Healthcare surcharge) sowie der Verpflichtung, einen offiziellen Test zum Nachweis der englischen Sprachkenntnisse vorzulegen. [mehr Infos siehe unten]
  • In Zusammenhang mit den neuen Visabestimmungen überarbeiten viele Universitäten die Sprachanforderungen für alle Studierenden. Während in der Vergangenheit eine Bestätigung des Sprachniveaus durch die LMU oftmals ausreichte, verlangen einige nun einen offiziellen Test (TOEFL, IELTS…), manchmal sogar (aus Gründen der Gleichbehandlung) für diejenigen Studierenden, die kein Visum beantragen müssen.

Eine Erasmus-Förderung für Aufenthalte im UK ist prinzipiell möglich […]. Für diese Fördermöglichkeit steht aber nur ein kleiner Bruchteil des Erasmus+-Gesamtbudgets zur Verfügung. Da wir unser Erasmus+-Budget für das folgende akademische Jahr erst im Mai/Juni erhalten, sind wir momentan leider nicht in der Lage, die Finanzierung für alle Aufenthalte im UK zu garantieren.

Hinweis Förderung von UK-Aufenthalten (Stand Mai 2024): "Für 2024/25 können wir noch eine Förderung für Aufenthalte in Großbritannien über die Erasmus International Option anbieten. Wir können dies bereits für 2024/25 garantieren, obwohl wir leider noch nicht garantieren können, dass wir in der Lage sein werden, Aufenthalte in vollem Umfang zu fördern (möglicherweise wird die UK-Förderung auf 2 oder 3 Monate/Semester begrenzt sein)."

Da das Vereinigte Königreich als Partnerland am Erasmus+-Programm teilnimmt, kann die LMU einen Teil ihres Erasmus+-Budgets für Aufenthalte in Großbritannien einsetzen. Die endgültige Finanzierung ist jedoch von den jährlich verfügbaren Mitteln und der Anzahl der geplanten UK-Aufenthalte abhängig. Sollte eine Förderung durch Erasmus+ im Einzelfall nicht möglich sein, informiert die LMU die betroffenen Studierenden rechtzeitig über alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Bewerbung für einen Austauschplatz an einer britischen Partnerhochschule ist in das reguläre Erasmus+-Bewerbungsverfahren der LMU integriert. Studierende bewerben sich wie gewohnt und geben dabei ihre britischen Wunschuniversitäten an.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Antragstellung Kosten (!) anfallen

Der British Council Germany rät Studierenden möglichst bald nach Erhalt der Zusage über ihren Studienplatz im Vereinigten Königreich ein Visum zu beantragen. Eine Antragstellung ist online möglich.
https://study-uk.britishcouncil.org/moving-uk/student-visas (Webseite des Brit. Council) https://www.gov.uk/student-visa/apply (Webseite der brit. Regierung)

Seit dem Brexit haben sich die Visabestimmungen für Aufenthalte im Vereinigten Königreich geändert. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:

  • Aufenthalte bis zu sechs Monaten (Visitor Route):
    Seit dem 2. April 2025 benötigen EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die nach Großbritannien reisen, eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Die Antragstellung ist für diese Gruppe seit dem 5. März 2025 auf der Website der britischen Regierung möglich.
    Studierende, die im Januar 2025 ihr Auslandsstudium beginnen, benötigen zunächst noch keine ETA, um visumfrei einzureisen. Allerdings sollten sie beachten, dass ab dem 2. April 2025 bei jeder erneuten Ein- oder Ausreise, z. B. für Wochenendtrips oder Ferienreisen, eine ETA erforderlich sein wird.
  • Längere Aufenthalte über sechs Monate (Student Route):
    Für Studienaufenthalte über sechs Monate ist seit dem 1. Januar 2021 ein kostenpflichtiges Visum („Student Route“) notwendig. Die Visumgebühr beträgt derzeit £363. Zusätzlich kann ein Gesundheitszuschlag („Immigration Health Surcharge“) in Höhe von £470 anfallen. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten für den Gesundheitszuschlag zurückerstattet zu bekommen. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite der britischen Regierung. Unter Umständen müssen Sie außerdem Ihre Englischkenntnisse nachweisen (z. B. durch IELTS oder TOEFL). Auch hierzu informiert die Webseite der britischen Regierung. In der Regel entsprechen die Anforderungen aber denen der Gastuniversität, jedoch sollten Sie dies sicherheitshalber noch einmal selbst prüfen.

Unter Umständen müssen Sie nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts über ausreichende finanzielle Mittel für Lebenshaltungskosten verfügen. Detaillierte Informationen hierzu bietet die Webseite der britischen Regierung: https://www.gov.uk/student-visa/money.

Weitere hilfreiche Links:
https://www.gov.uk/guidance/studying-in-the-uk-guidance-for-eu-students
https://www.futurelearn.com/courses/prepare-to-study-uk
https://study-uk-events-eu.britishcouncil.org/
https://study-uk.britishcouncil.org/moving-uk/eu-student-advice

Art und Umfang der Förderung

Infoseite des Referats für Internationale Angelegenheiten
Weiterlesen

Stipendienleistungen

  • Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule
  • Erasmus-Stipendium

Fördersätze

Für die Finanzierung stehen jährlich vorab festgelegte Fördersätze (abhängig vom Austauschland) zur Verfügung. Bisher konnten immer maximal 10 Monate finanziell bezuschusst werden, wobei sich der genaue Betrag an der Länge Ihres Aufenthaltes bemisst. Beachten Sie also, dass bei einem längeren Aufenthalt eventuell eine Finanzierungslücke entstehen kann. Weitere Fragen zur zugrundeliegenden Berechnung der Finanzierung beantwortet das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA).

Finanzielle Unterstützung in Sonderfällen

Unter bestimmten Umständen können Sonderzuschüsse von 250€/Monat, zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung, beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für Studierende, die eine Behinderung ab einem Grad von 20%, eine chronische Erkrankung und/oder ein Kind zu versorgen haben.
Weitere Unterstützung ist beim Reisen mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel möglich. Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Wernthaler (claudia.wernthaler@lmu.de).

Nachhaltigkeit

Ein wichtiges Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist es, das Austauschprogramm nachhaltiger zu gestalten und umweltfreundliches Reisen zu fördern. Studierende, die für die An- und Abreise zu ihrer Gastuniversität umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen, können deshalb einen Zuschuss für bis zu sechs zusätzliche Reisetage erhalten. Auch hierzu finden Sie weiter Informationen auf der Seite des RIA.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für das gesamte darauffolgende akademische Jahr (WiSe und SoSe) ist immer (und nur!) der 15.01. jedes Jahres!

Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Teilen:

1. Sie bewerben sich bei der Erasmus-Koordination Ihres ausgewählten Fachs (Bewerbung an der LMU). Die Entscheidung, wer welchen Platz bekommt, wird für die Anglistik also von Frau Dr. Arendholz und ihrem Team getroffen (nicht von der Gastuniversität). Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel mehr Bewerbungen als Plätze haben.

2. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist und Sie Ihren Platz annehmen möchten, werden Sie von der Koordination an der Gastuniversität nominiert (Nominierung).

3. Die Gastuniversität bittet um Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbung an Gastuniversität, auf Englisch i.d.R. „application“ genannt). Der Begriff Bewerbung mag implizieren, dass Sie auch abgelehnt werden können – im Normalfall passiert das jedoch nicht.

Bei der Zusammenstellung Ihrer Wunschuniversitäten können Sie maximal 4 Prioritäten nennen. Sie können sich hierbei auch über andere Fächer bewerben, z.B. über Ihr Nebenfach/weiteres Unterrichtsfach. Von Ihren vier zur Verfügung stehenden Prioritäten dürften Sie also z.B. zwei aus der Anglistik und zwei aus der Germanistik wählen. Sie müssen nur darauf achten, die richtige Erasmus-Koordination einzutragen.

Tipp: Da die Anzahl der Bewerbungen i.d.R. die verfügbaren Plätze an den Partneruniversitäten übersteigt, ist es äußerst ratsam, alle vier Prioritäten auszufüllen.

Zusätzlich zu den Plätzen der Englischen Philologie besteht außerdem die Möglichkeit, sich auf die Plätze der Deutschen Philologie in UK zu bewerben. Wenn Sie an dieser Möglichkeit interessiert sind, vereinbaren Sie bitte zuerst eine Sprechstunde zur Erstberatung mit Frau Claudia Agne, welche mit Ihnen alles Weitere diesbezüglich bespricht.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf der Seite des RIA. Sie können nur eine Online-Bewerbung ausfüllen (auch wenn Sie sich für mehrere Universitäten bzw. Fachbereiche bewerben). Die Bewerbung kann jederzeit unterbrochen, gespeichert und wieder fortgesetzt werden. Alle erforderlichen Tools und Dokumente werden rechtzeitig freigeschaltet.

Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung im Online-Bewerberportal hochgeladen werden:

  • Erasmus Deckblatt
  • Online-Bewerbungsbogen
  • Motivationsschreiben
    • Bitte auf Englisch und nicht länger als 1,5 Seiten. Eine Vorgabe für die Form (Briefform mit Anrede oder nicht) gibt es nicht.
    • Im Motivationsschreiben sollten Sie darlegen, warum Sie für die gewählte Universität eine geeignete Wahl sind. Beziehen Sie sich dabei auf relevante Kurse, Angebote für Ihr Nebenfach oder extracurricularen Aktivitäten. Zudem sollte das Schreiben Ihre Auseinandersetzung mit dem Land, der Stadt und der Universität verdeutlichen und zeigen, wie der Auslandsaufenthalt Sie persönlich und akademisch voranbringen würde.
    • Eine Vorgabe für die Form (Briefform mit Anrede oder nicht) gibt es nicht.
    • Bitte reichen Sie nur ein Motivationsschreiben für Ihre erste Priorität pro Koordination ein.
    • Beispiel: Prio 1 und 2 aus der Anglistik → ein Motivationsschreiben für Prio 1 an Anglistik-Koordinatorin; Prio 3 und 4 aus der Romanistik → ein Motivationsschreiben für Prio 3 an Romanistik-Koordinator
  • Tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten)
    • Der Lebenslauf kann auf Deutsch eingereicht werden und kann, muss aber kein Foto von Ihnen beinhalten
    • Geben Sie einen umfassenden Eindruck von Ihrer Persönlichkeit, der Sie als geeignete/n Repräsentantin oder Representanten der LMU an einer ausländischen Universität auszeichnet. Dazu können Hobbys, ehrenamtliches Engagement, nebenberufliche Tätigkeiten sowie erste berufliche Erfahrungen zählen.
  • Notenauszug aus dem LSF (unbeglaubigt; nur für Englisch!)
    • Ein noch recht leeres Transcript of Records (ToR) zum Bewerbungszeitpunkt ist kein Problem, selbst wenn es nur Leistungen mit "bestanden/nicht bestanden" enthält. Dies gilt insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber im ersten Semester. Noten werden nicht nachträglich ermittelt. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung nur Leistungen aus dem Nebenfach vorliegen, reichen Sie diese bitte ein.
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
    • Der Sprachnachweis muss nur für die Unterrichtssprache des Gastlandes erbracht werden und Ihnen mindestens ein B2 für Englisch attestieren. Hierfür reicht eine Kopie (nicht beglaubigt) des Abiturzeugnisses, insofern dort eine Angabe zum Europäischen Referenzrahmen gemacht wird (z.B. B1, B2, C1 etc.).
    • Studierende, die die Sprache im Hauptfach studieren, benötigen für die Erasmus-Bewerbung an der LMU keinen separaten Sprachnachweis, wenn diese Sprache die Unterrichtssprache im Ausland ist. Bitte fügen Sie in diesen Fällen Ihrer Bewerbung jedoch eine Immatrikulationsbescheinigung bei.

Bitte beachten Sie darüber hinaus für UK: Die Gastuniversität kann ihrerseits einen eigenen Sprachnachweis verlangen, da die europäischen Rahmenvereinbarungen seit dem Brexit hinfällig sind. Dies geschieht jedoch unabhängig von Ihrer Erasmus+-Bewerbung an der LMU und wird erst relevant, wenn Sie einen Platz angeboten bekommen haben. Informieren Sie sich dennoch rechtzeitig auf den entsprechenden ausländischen Uniwebseiten und planen Sie ggf. den Sprachtest (frühzeitig!). Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie bei der Beantragung eines Visums (UK) unter Umständen auch Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Neben obenstehenden Informationen für das UK-Visum informieren Sie die entsprechenden Webseiten der britischen Regierung zu diesem Thema.

Tipp: Sie erlangen keinen Vorteil durch das frühere Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen – es gilt also nicht „first come, first served“. Außerdem erhalten Sie keine Vorteile durch die Abgabe von zusätzlichen, nicht geforderten Unterlagen. Beachten Sie die geltenden Vorgaben für Bewerbungen in der Anglistik (bzw. die Vorgaben für das Fach, über das Sie sich bewerben) und halten Sie diese genau ein.

Gewichtung der Kriterien:

  1. Überzeugendes Motivationsschreiben (weshalb wird welche Universität bevorzugt, weshalb sind Sie geeignet für diesen Platz?), sowie aussagekräftiger Lebenslauf
  2. Sprachkenntnisse
  3. Studienfortschritt
  4. Noten

Es gibt keine zusätzlichen Bewerbungsgespräche. Somit wird allein aufgrund der abgegebenen Bewerbungsunterlagen entschieden, wem ein Platz angeboten wird

Neben der Vollständigkeit der Unterlagen achten wir natürlich auch auf die Korrektheit der Angaben, die Orthographie etc.

  • Nachdem wir die Auswahl getroffen haben, werden Sie per E-Mail benachrichtigt, ob Sie einen Platz im Erasmusprogramm bekommen haben oder nicht.
  • Wenn Sie einen Platz bekommen haben und uns per E-Mail bestätigt haben, dass Sie diesen Platz annehmen wollen, werden Sie von uns an der Gastuniversität nominiert. Das bedeutet, dass wir die Gastuniversität von unserer Entscheidung, Sie zu schicken, in Kenntnis setzen und ihr Ihre Daten übermitteln. Diese kontaktiert Sie dann und informiert Sie über deren Bewerbungsverfahren.
  • Die Bewerbungsunterlagen für die Gastuniversität ähneln denen für die LMU, wobei Sie i.d.R. nicht erneut ein Motivationsschreiben oder dergleichen anfertigen müssen.
  • Wenn Sie in unserem Bewerbungsverfahren keinen Platz bekommen und nicht die Möglichkeit haben, über einen anderen Studiengang ins Ausland zu gehen, werden Sie - im Falle einer akzeptablen Bewerbung - automatisch für das Nachrückverfahren vorgeschlagen. Dies läuft über unsere Fakultät und gibt Ihnen die Möglichkeit, vielleicht doch noch einen Platz zu bekommen. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Claudia Agne.

Vor dem Aufenthalt

Kurswahl

Von unserer Seite aus sind Sie bei der Wahl der Kurse relativ flexibel; sprechen Sie sich hier mit der Gastuniversität ab.

  • Sie können auch einen Teil an Kursen Ihres Nebenfachs/Zweitfachs dort studieren, sofern die Gastuniversität dem zustimmt. Allerdings sollte beachtet werden, dass mindestens 50% der Kurse aus dem Hauptfach stammen sollten. (Hauptfach bedeutet in diesem Fall das Fach, über welches der Austausch stattfindet!)
  • Voraussetzung für das ERASMUS+ Stipendium ist der Nachweis von 10 ECTS pro Semester im Ausland

Learning Agreement

Sobald der Bewerbungs- und Nominierungsprozess abgeschlossen ist und Sie offiziell ein/e künftige/r Gaststudent-/in sind, muss ein Learning Agreement ausgefüllt werden:

  • Die meisten Partneruniversitäten führen dies bereits online als sog. OLA (Online Learning Agreement)
  • Es werden darin die Kurse aufgelistet, die Sie wählen möchtet (Sektion „Before the mobility“), die Sie tatsächlich gewählt haben („During the mobility“) sowie die schlussendlichen Resultate aus diesen Kursen („After the mobility“)
  • Jeder Teil muss per Unterschrift von den drei beteiligten Stellen (Gastuni, Heimatuni, Studierende-/r) bestätigt werden
  • Die Anerkennung von Leistungen ist optional und erfolgt durch die Fachstudienberatung der Anglistik mithilfe des Kontaktformulars. Wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen wollen, sind Sie verpflichtet, sich vor Ihrem Aufenthalt mit der Fachstudienberatung (Herrn Philipp Handl) darüber zu verständigen, was anerkennungsfähig ist und was nicht.

Alle wichtigen Informationen zum OLA finden Sie auf diesem Merkblatt (PDF, 299 KB).

Visa-Bestimmungen

Bei Aufenthalten in Großbritannien benötigen Sie ein entsprechendes Visum für die Zeit Ihres Aufenthaltes. Informieren Sie sich frühzeitig zu den geltenden Bestimmungen (s. Hinweis zum Brexit).

Sprachnachweis

Die Gastuniversität (UK) kann ihrerseits einen eigenen Sprachnachweis verlangen, da die europäischen Rahmenvereinbarungen seit dem Brexit hinfällig sind. Dies geschieht jedoch unabhängig von Ihrer Erasmus+-Bewerbung an der LMU und wird erst relevant, wenn Sie einen Platz angeboten bekommen haben. Informieren Sie sich rechtzeitig auf den entsprechenden ausländischen Uniwebseiten und planen Sie ggf. den Sprachtest (frühzeitig!). Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie bei der Beantragung eines Visums (UK) unter Umständen auch Sprachkenntnisse nachweisen müssen

Übersicht über die akzeptierten Sprachnachweise für Partneruniversitäten des Vereinigten Königreichs:

Informationen des Sprachenzentrum zu Sprachnachweisen

Unterkunft

Das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) ist eine wichtige Anlaufstelle bei Fragen zur Organisation einer Unterkunft. Außerdem könnte Ihr-/e Ansprechpartner-/in vor Ort weitere Hilfestellung bieten.

Weitere Interessante Links für Irland:

BAföG und Beurlaubung

Beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig Auslands-BAföG beim zuständigen BAföG-Amt. Sie können bei der Studierendenverwaltung eine Beurlaubung während Ihres Auslandsaufenthaltes beantragen, wenn Sie verhindern möchten, dass sich Ihre Studienzeit weiter „metert“.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Ihren Auslandsaufenthalt.

Das Referat Internationale Angelegenheiten der LMU bietet Ihnen zur Vor- und Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes ein interkulturelles Begleitprogramm an. Die Teilnahme an diesem ist nicht verpflichtend.

Bitte beachten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt auch die folgenden Sicherheitshinweise zum Studium im Ausland.

Nach dem Aufenthalt

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Sie können sich Ihre bestandenen und vorab im Learning Agreement vereinbarten Leistungen nach Ihrem Aufenthalt anrechnen lassen. Dies geschieht nicht automatisch! Gehen Sie bitte so vor, wie im rechts verlinkten Merkblatt erklärt.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts als ICP

Sie können sich einen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland in der Regel als das von den Prüfungsordnungen vorgesehene ICP, welches 6 ECTS umfasst, anrechnen lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein Auslandsstudium nur mit mehr als 6 Monaten für das ICP anerkannt werden kann. Für die Anrechnung von Aufenthalten an einer Gastuniversität mit weniger als 6 Monaten ist für eine Anrechnung somit zusätzlich die Teilnahme an den Workshops sowie das Verfassen eines Reflective Reports (also das gesamte ICP-Paket, welches für Auslandsaufenthalte, die nicht an einer Gastuniversiät absolviert werden) erforderlich.

Weitere Informationen zum ICP sind links verlinkt. Wenden Sie sich für die Anerkennung Ihres Aufenthaltes als ICP bitte nach Ihrer Rückkehr an das ICP-Team.

Kontakt und Beratung

Dr. Jenny Arendholz

E-Mail: erasmus@anglistik.uni-muenchen.de
Tel.: +49 (0)89 2180 - 3933

Anerkennung von Leistungen

Kontaktformular der Fachstudienberatung

ICP

Das ICP-Team

Aktuelles/Interessante Links

verantwortlich für den Inhalt der Seite: Dr. Jenny Arendholz